Zu den versicherten Kosten gehören insbesondere die gesetzlichen Gebühren des eigenen Rechtsanwalts, im Falle des Unterliegens die Kosten des gegnerischen Anwalts sowie die Gerichtskosten und Entschädigungen für Zeugen und Sachverständige, sofern erforderlich.
Rechtsschutz wird jedoch nicht allgemein versichert. Es gilt der Grundsatz der Spezialität: Versicherungsschutz wird in bestimmten Leistungspaketen geboten. Diese knüpfen an bestimmte Eigenschaften oder Tätigkeitsbereiche des Versicherungsnehmers an (z.B. selbstständig/nicht selbstständig; Eigentümer oder Halter eines Fahrzeugs), für die bestimmte Gefahren (Leistungsarten) aus bestimmten Rechtsgebieten (z.B. Schadenersatz-Rechtsschutz; Arbeits-Rechtsschutz; Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz; Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten) versichert werden können. Bei Eintritt eines Versicherungsfalls werden die Kosten nur dann von dem Versicherer übernommen, wenn die jeweiligen Rechtsgebiete sowie Eigenschaften oder Tätigkeiten auch tatsächlich versichert wurden. Deshalb sollte man sich vor dem Abschluss einer Versicherung gut überlegen, welche Lebensbereiche abzusichern sind.
Wozu dient eine private Haftpflichtversicherung?
Mit einer Privathaftpflichtversicherung sind Sie vor Schadensersatzansprüchen geschützt, die sich für Sie als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens ergeben können. Jeder kann im privaten Bereich einen Schaden verursachen. Zu diesen Gefahren des Alltags gehört beispielsweise nicht nur, dass der Fußball Ihres Sohnes unbeabsichtigt in Nachbars Fensterscheibe landet. Schließlich nehmen Sie als Fußgänger oder Radfahrer ebenfalls am Straßenverkehr teil und können so einen folgenschweren Unfall mit einem Schaden in Millionenhöhe verursachen. An dieser Stelle springt die Privathaftpflichtversicherung ein, und zwar bis zur Höhe der vertraglich festgelegten Versicherungssumme. Verursacht dagegen ein Autofahrer einen Unfall, greift allein die Kfz-Haftpflichtversicherung.
Nicht jeder Schaden ist von der Haftpflichtversicherung erfasst, sondern nur der Schaden, der darauf beruht, dass Sie aufgrund von gesetzlichen Haftungsbestimmungen in Anspruch genommen werden.
Die Haftpflichtversicherung kommt nicht nur für berechtigte Ansprüche auf. Sie hat daneben eine Abwehrfunktion und wehrt auch unbegründete Forderungen ab, die gegen Sie als Versicherungsnehmer oder gegen mitversicherte Angehörige geltend gemacht werden. Die Haftpflichtversicherung hilft Ihnen, sich gegen solche Forderungen zur Wehr zu setzen.
Wozu dient eine private Unfallversicherung?
Wer Opfer eines Unfalls wird, hat daraus oftmals teils erhebliche einmalige oder dauerhafte finanzielle Belastungen zu tragen – zum Beispiel aufgrund von langfristigen körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen oder durch Rettungsmaßnahmen. Die private Unfallversicherung macht es möglich, derartige Vermögensschäden abzusichern: Sie zahlt nach einem Unfall die im Vertrag vereinbarte Leistung. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich maßgeblich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Die Krankenversicherung übernimmt auch bei Unfällen die Kosten für die Heilbehandlung. Während die Krankenversicherung die Kosten für die Behandlung akuter Verletzungen übernimmt, erbringt die private Unfallversicherung Leistungen bei dauerhaften körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen.
Der Bauherr hat seine Baustelle ordnungsgemäß abzusichern, sodass sich niemand dort verletzen kann. Es ist üblich, dass der Bauherr seine Verkehrssicherungspflichten auf den Bauleiter/Bauunternehmer delegiert. Jedoch haftet der Bauherr weiterhin für die Überwachung des Bauleiters/Bauunternehmers, sodass er bei Verletzung dieser Überwachungspflicht in Anspruch genommen werden kann.
Nach der Baustellenverordnung muss bei einem Bauvorhaben, auf dem mehrere Unternehmer tätig werden, ein Koordinator, z. B. ein Architekt, eingesetzt werden. Der Koordinator hat die Aufgabe, die Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften und Gefahrgutvorschriften zu organisieren und zu überwachen. Der Bauherr ist verantwortlich für die Einsetzung eines Koordinators, wenn er diese Aufgabe nicht selbst übernimmt.
In der Privathaftpflichtversicherung und in der Betriebshaftpflichtversicherung ist regelmäßig schon das Bauherrenrisiko im Rahmen der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung enthalten, bei den meisten Versicherern jedoch auf eine bestimmte Bausumme beschränkt. Wird diese Bausumme überschritten, ist der Abschluss einer gesonderten Bauherrenhaftpflichtversicherung erforderlich.
Die Prämie der Bauherrenhaftpflichtversicherung ist abhängig von der jeweiligen Bausumme des Projekts. Sie berechnet sich mit einem Beitragssatz, individuell abhängig von der jeweiligen
Die Photovoltaik-Versicherung: Schutz für Ihre Anlage
Photovoltaikanlagen werden in Deutschland immer beliebter. Kein Wunder, denn die Kosten für die Zulieferung von Energie steigen immer weiter. Nahezu jedes Jahr werden entsprechende Preiserhöhungen von den Energieversorgern bekannt gegeben. Da erscheint der Gedanke reizvoll, seine eigene Photovoltaikanlage zur Stromerzeugung zu betreiben. Und da die entsprechenden Module mittlerweile in Serie gefertigt werden, gibt es Komplettanlagen immer günstiger zu kaufen.
Eine Photovoltaikanlage wird in der Regel auf dem Hausdach montiert. Sie wird zur Südseite ausgerichtet, so dass das Sonnenlicht optimal eingefangen und so möglichst viel elektrische Energie erzeugt wird. Teilweise lassen sich die Anlagen auch im Garten auf speziellen Untergestellen errichten, dies ist hierzulande jedoch immer noch die Ausnahme.
Das Risiko eines Schadens: Eine spezielle Versicherung schützt
Doch was ist, wenn die Photovoltaikanlage durch einen Schaden bzw. durch Naturkatastrophen ausfällt? In diesem Fall muss einerseits zunächst einmal die Stromversorgung wiederhergestellt werden, andererseits wird auch die kalkulierte Amortisationszeit zunichtegemacht. Denn der Versicherte hat neben dem Ertragsausfall auch die Kosten für die Reparatur zu tragen.
Unter Umständen bleibt der Besitzer der Anlage auf einem hohen finanziellen Schaden sitzen. Dies gilt insbesondere, wenn die Anlage durch die Einwirkung der Natur beschädigt oder komplett zerstört wird, wie es beispielsweise bei Hagelschlag, Blitzeinschlag usw. der Fall sein kann. Und da das Klima in Deutschland immer extremer wird, ist diese Gefahr für die Zukunft unbedingt ernst zu nehmen.
Gebäudeversicherung
Die Wohngebäudeversicherung (nachfolgend Gebäudeversicherung) ersetzt Schäden am Gebäude, wenn diese durch eine versicherte Gefahr (zum Beispiel Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel) verursacht wurden.
Tierkrankenversicherung für Hunde
Krankenvollversicherungen gibt es für Hunde, die als Haustiere gehalten werden, für Zuchttiere und Berufshunde wie Blindenführhunde, Jagdhunde, Rettungshunde und Therapiehunde. Der WDR geht bei einem mittelgroßen Hund und einer durchschnittlichen Lebenserwartung von 12 Jahren von fünf Operationen aus. Insgesamt werden Tierarztkosten mit durchschnittlich 6.600 Euro veranschlagt.
Tierhalter haben die Wahl, die Summe komplett selbst zu zahlen oder (teilweise) auf die Leistungen einer Tierversicherung zurückzugreifen.
In einer Hundevollversicherung sind in der Regel folgende Leistungen enthalten:
Tierkrankenversicherungen für Katzen
In deutschen Haushalten leben ca. 8,4 Millionen Hauskatzen. In über 700 Städten und Gemeinden bestehen Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungsverpflichtungen. Der deutsche Tierschutzbund strebt eine möglichst flächendeckende Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Katzen an.
Einige Katzenvollversicherungen übernehmen die anfallenden Kosten für Kastrationen, Kennzeichnungen (Chippen und/oder Tätowierungen) und Registrierungen. Auch Routine-Untersuchungen und Behandlungen im Krankheitsfall sind teilweise abgedeckt. Manche Tarife schließen auch die Geburtshilfe bei Zuchttieren ein.
Die Tierhalterhaftpflichtversicherung
schützt den Tierhalter im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen vor Schadensersatzansprüchen Dritter gegen ihn, die aufgrund seiner Tierhaltung entstehen können. Anspruchsgrundlage gegen den Tierhalter ist vor allem die Tierhalterhaftung nach § 833 Bürgerliches Gesetzbuch, der besagt, dass ein Tierhalter für Schäden, die sein Tier anrichtet, ohne eigenes Verschulden haftbar gemacht werden kann.
Die Tierhalterhaftpflichtversicherung ist vor allem für Halter von größeren Tieren (z. B. Hunde oder Pferde) von Bedeutung, da kleinere Haustiere in der Privathaftpflichtversicherung mit eingeschlossen sind. Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung leistet bei
Die Hausratversicherung schützt das zumindest überwiegend privat genutzte bewegliche Eigentum des Versicherungsnehmers gegen die oben aufgeführten Gefahren, die eine Zerstörung, Beschädigung oder Abhandenkommen zur Folge haben. Anschaulich gesprochen sind nahezu alle beweglichen Sachen im Haushalt des Versicherungsnehmers über die Hausratversicherung versichert. Dazu gehören beispielsweise Möbel, Haushaltselektronik, Kleidung und auch Nahrungsmittel und Fahrräder. Streng genommen nicht zum Hausrat gehörend, aber durch die Versicherungsbedingungen grundsätzlich einbezogen sind auch beruflich genutzte Gegenstände wie PC, Aktendeckel und Diktiergerät, nicht jedoch Handelsware und Musterkollektionen. Nicht einbezogen sind beruflich genutzte Gegenstände, die sich in einem Arbeitszimmer befinden, das einen eigenen Eingang hat und nicht über den Wohnungszugang erreichbar ist.
In Deutschland gilt die Gefährdungshaftung. Das heißt, dass Öltankbesitzer:innen für jegliche Schäden aufkommen müssen. Auch dann, wenn sie keine Schuld tragen. Tritt also Öl aus Ihrem Heizöltank aus und sickert in den Boden, entstehen häufig schwerwiegende Sach-, Umwelt- und Gewässerschäden. Für die anfallenden Kosten müssen Sie als Besitzer:in des Tanks aufkommen.
Eine Heizöltankversicherung schützt Sie im Schadensfall. Sie leistet unter anderem bei Schadensersatzansprüchen Dritter und übernimmt berechtigte Schadensersatzforderungen bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Die E-Bike Versicherung schützt bei Teilediebstahl und Vandalismus und anderweitigen Schäden und bietet Ihnen im Schadensfall nicht nur eine Reparaturkostenerstattung, sondern auch eine Neuwertentschädigung in Falle eines Diebstahl oder falls eine Reparatur nicht mehr möglich ist.
Für Pferdehalter gibt es die Möglichkeit, eine Pferdekrankenversicherung als Vollversicherung oder eine Operationskosten-Versicherung abzuschließen. Allerdings klammern bestimmte Tarife manche Operationen und Krankheiten aus, wie z. B. Hufabszesse, oder schränken die Kostenübernahme auf einen festen Betrag ein.
In einer Pferdevollversicherung sind in der Regel folgende Leistungen enthalten:
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